Bericht aus der Rhein-Zeitung vom 05.11.2013:
Verwaltungsgericht kassiert Genehmigung: Vorerst keine Windräder in der Kuhheck
Dieser Beitrag wurde unter Aktuelle Presse, Ökonomie/Wirtschaftlichkeit veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, d. h. es herrscht bis auf weiteres Baustopp. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei 149 und 179 Meter hohen Windkraftanlagen in Neuss-Hoisten ist rechtswidrig.