2. Frühzeitige Beteiligung der Bürger

Liebe Freiolsheimer, Mittelberger und Moosbronner,
aus aktuellem Anlass möchte Sie der RTW informieren.
Bis zum 13. September hat die Stadt Gaggenau die Pläne für die Flächen, die für die Errichtung potentieller WKA zur Verfügung stehen sollen, in der sogenannten „2. Frühzeitigen Beteiligung der Bürger“ im Rathaus ausgelegt.
Ebenfalls können in die Planunterlagen über folgende Links eingesehen werden:

Bis zum 13. besteht für Bürger und Betriebe die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen, wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen soweit Sie betroffen sind.
Selbstverständlich bereitet der RTW ein Stellungnahme vor. Wir werden insbesondere die sich aus dem Verwaltungsrecht ergebenden Möglichkeiten die Flächen zu begrenzen und die Abstände zu erhöhen, vortragen.
Die artenschutzrechtliche Auswertung liegt noch nicht vor , daraus können sich eventuell weitere Eingrenzungen der Flächen ergeben.

Die vollständigen Unterlagen der Stadt sind zu umfänglich und können hier nicht wieder gegeben werden, aber die Teilfläche Freiolsheim können Sie hier einsehen.
Die bräunlich schraffierten Flächen 121 und 122 können von der Stadt als Nutzungsflächen für WKA den höheren Verwaltungen vorgeschlagen werden, da diese Flächen nur als mit einem mittleren Konfliktpotential belastet, angesehen werden. Die rotschraffierte Fläche ist wegen der unmittelbaren Nähe zu Moosbronn für WKA nicht nutzbar.
Dabei wird in der Fläche 122 Mittelberg lediglich ein Abstand von 400 m zur Bebauung eingehalten. Das ist nach der Verwaltungsvorschrift TA Lärm für sogenannte Außenanlagen so vorgesehen. Zugleich würde daraus eine erhebliche Belastung aller Mittelberger, speziell des Mittelberger Hofes, erwachsen. Da Pferde ziemlich sensible Tiere sind, würde sie ebenfalls unter Lärm und Infraschallbelastung leiden.
Unter der Übersichtskarte, siehe Link ,finden sie die ausführlichen Begründungen des Planungsbüros HHP. Daraus ist zu ersehen , das die überdimensionalen Anlagen auf dem Mittelberg über viele Kilometer sichtbar sind und das Landschaftsbild schädigen würden. Die Menschen, die gerade wegen der idyllischen Verbindung zwischen Landschaft und gewachsener Besiedlungskultur, mit den Eckpunkten Wallfahrtskirche, Möchhof und die Gastronomiebetriebe, Moosbronn aufsuchen, könnten sich beeinträchtigt fühlen. Wer läßt sich schon mit WKA im Hintergrund trauen?
Die kleine Teilfäche 121, betrifft das Waldstück an der Straße nach Völkersbach. Hier wurde der vorgegebene Mindestabstand von 750 m wohl gerade, bei genauer Auslegung aber nicht vollständig, eingehalten. Nach den Vorschriften ist ein Abstand von 1000 m zu einer Klinik für 1 zu erstellende Anlage und von 1300 m, bei 3 Anlagen , einzuhalten. Das wird nach der gegenwärtigen Planung nicht erreicht. Diese Abstände sind ohnehin zu kurz um Beeinträchtigungen auszuschließen.
Einwände sind rechtzeitig vorzutragen, nicht erst wenn der Bebauungsplan steht..
Die Teilfläche 121 ist insgesamt zu klein für eine Bebauung mit mehreren Anlagen, da aus Gründen der Effizienz stets der Bau mehrere Anlagen zu einem Windpark angestrebt wird.
Andererseits wissen wir nicht was die höheren Verwaltungsebenen bis zum Landes – Umweltministerium noch per Anweisung durchsetzten möchten.
Die Stadtverwaltung Gaggenau betreibt die Flächenplanung mit Augenmaß, muß allerdings Bebauungsflächen ausweisen, damit nicht von „Oben“ per Anweisung große Flächen des Stadtgebietes zur Bebauung freigegeben werden.

Beide Flächen 121 und 122 sind keine idealen Nutzungsflächen für Windkraft , zu klein, zu wenig Wind, deshalb dürfen wir hoffen, dass die Freiolsheimer Flächen nicht Eingang in die Vorrangflächen des Regionalverbandes finden werden.

herzliche Grüße und eine schönes Wochenende

wünscht

Dr.Bernhard Voigt
RTW Freiolsheim

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Eine Antwort zu 2. Frühzeitige Beteiligung der Bürger

  1. Klaus Zipfel sagt:

    Hallo,
    wie kommt die Stadt Gaggnau auf den genannten Abstand in Meter.Der Abstand muss errechnet sein. Liegt die Berechnung vor?
    Kann das Ergebniss nachgerechnet werden?
    Meiner Meinung nach wurde nichts gerechnet, sondern nur geschätzt.

    Unten ein Auszug aus der TA Lärm
    6. Immissionsrichtwerte
    6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte
    außerhalb von Gebäuden
    Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel
    betragen für Immissionsorte außerhalb
    von Gebäuden
    a) in Industriegebieten 70 dB(A)
    Im 4.1.1
    VSGA 03/2000 7
    b) in Gewerbegebieten
    tags
    nachts
    65 dB(A)
    50 dB(A)
    c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und
    Mischgebieten
    tags
    nachts
    60 dB(A)
    45 dB(A)
    d) in allgemeinen Wohngebieten und
    Kleinsiedlungsgebieten
    tags
    nachts
    55 dB(A)
    40 dB(A)
    e) in reinen Wohngebieten
    tags
    nachts
    50 dB(A)
    35 dB(A)
    f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser
    und Pflegeanstalten
    tags
    nachts
    45 dB(A)
    35 dB(A)
    Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen
    die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht
    mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht
    mehr als 20 dB(A) überschreiten.

    Besten Dank für Eure Bemühungen

    Marion Weinbrecht und Klaus Zipfel

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