EuGH stärkt Natura-2000-Gebiete

Mittwoch, 17. April 2013

Bedrohte Habitate des Natura-2000-Netzwerks dürfen für Entwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen nicht beschädigt werden. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) letzten Donnerstag. Außnahmen gelten nur bei außerordentlichem öffentlichen Interesse.

Die Entscheidung des EuGH geht auf eine durch einen irischen Umweltschützer initiierte Anfrage des irischen Gerichtshofs zurück. In Irland wurde eine Autobahn geplant, die über die Hälfte des ‚Limestone-Pavements‘ zerstört hätte, eines als priorisiertes Natura-2000-Gebiet ausgewiesenen irischen Karsts. Auf die Anfrage, ab wann ein Bauprojekt die Intaktheit eines Natura-2000-Gebiets gefährde, urteilte der EuGH, dass in solchen Fällen das Vorbeugeprinzip zu gelten habe. Projekte, die den irreparablen Verlust eines Teil eines Natura-2000-Gebiets bedeuten, dürfen nicht authorisiert werden.

Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen für die Umsetzung der EU-Habitat-Richtlinie haben. „Das ist ein großer Sprung für den irischen und europäischen Naturschutz“, sagte Andrew Jackson, von der irischen Umweltorganisation An Teiste, „Projekte, die Gebiete des Natura-2000-Netzwerkes beschädigen würden, dürfen nur noch unter sehr eingeschränkten Umständen durchgeführt werden. Das Urteil wird positive Auswirkungen auf den Naturschutz in ganz Europa haben“. [ej]

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