{"id":678,"date":"2013-09-13T07:50:21","date_gmt":"2013-09-13T06:50:21","guid":{"rendered":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/?p=678"},"modified":"2013-09-13T08:25:27","modified_gmt":"2013-09-13T07:25:27","slug":"fristgerechte-stellungnahme-runder-tisch-windkraft-frei-olsheim-zur-2-fruhzeitigen-beteiligung-der-burger-zum-teilflachennutzungsplan-wind-der-stadt-gaggenau","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/?p=678","title":{"rendered":"Fristgerechte Stellungnahme Runder Tisch Windkraft- Frei-olsheim zur  2.Fr\u00fchzeitigen Beteiligung der B\u00fcrger zum Teilfl\u00e4chennutzungsplan Wind der Stadt Gaggenau"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"color: #008080;\">Runder Tisch Windkraft-<\/span><span style=\"color: #ff6309; font-size: 30px; font-style: italic;\">Frei<\/span><span style=\"color: #008080;\">-olsheim<\/span><\/h2>\n<p>Stadt Gaggenau<br \/>\nHerrn Oberb\u00fcrgermeister Christof Florus<br \/>\nHerrn Christian Frey<\/p>\n<p>Postfach 1520<br \/>\n76555 Gaggenau<\/p>\n<p>Freiolsheim, den 12.September 2013<\/p>\n<p><b>Fristgerechte Stellungnahme Runder Tisch Windkraft-<span style=\"font-size: 20px; font-style: italic;\">Frei<\/span>-olsheim zur\u00a0 2.Fr\u00fchzeitigen Beteiligung der B\u00fcrger zum Teilfl\u00e4chennutzungsplan Wind der Stadt Gaggenau<\/b><\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Oberb\u00fcrgermeister Florus, sehr geehrter Herr Frey,<\/p>\n<p>fristgerecht reichen wir Ihnen die Stellungnahme des Runden Tisch<br \/>\n<span style=\"color: #008080;\">Windkraft-<b><span style=\"color: #ff6309; font-style: italic;\">Frei<\/span><\/b>-olsheim<\/span>,\u00a0 legitimiert durch die Ihnen vorliegende Unterschriftensammlung von \u00fcber 80 % der Freiolsheimer B\u00fcrger, ein und nehmen zun\u00e4chst\u00a0 vollumf\u00e4nglich Bezug auf unsere Stellungnahme vom 21.01.2013, soweit die Planung nicht in deren Sinne modifiziert worden ist.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus machen wir uns die Bedenken in der lobenswerten Untersuchung der HHP, wie sie aus den unter<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.gaggenau.de\/sixcms\/media.php\/23\/%DCbersichtskarte%2CErl%E4uterungsbericht%2C%20Gef%E4lleproblematik%2C%20Steckbriefe%20Suchr%E4ume.pdf\">http:\/\/www.gaggenau.de\/sixcms\/media.php\/23\/%DCbersichtskarte%2CErl%E4uterungsbericht%2C%20Gef%E4lleproblematik%2C%20Steckbriefe%20Suchr%E4ume.pdf<\/a><\/p>\n<p>pr\u00e4sentierten Ergebnissen ersichtlich sind, umfassend zu eigen.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend erlauben wir uns nachstehend allgemein auf die Kriterien <b>&#8222;Substantiell Raum schaffen&#8220;<\/b> und <b>&#8222;Abst\u00e4nde zur Bebauung&#8220;<\/b> und hier auf die Bedr\u00e4ngungswirkung f\u00fcr <b>die Suchgebiete 121 Mittelberg und 122<\/b> detailliert einzugehen.<\/p>\n<p><b>A. Das Kriterium \u201eSubstantiell Raum schaffen\u201c<\/b><\/p>\n<p>bedeutet nicht, dass immer eine bestimmte, ma\u00dfgebliche Fl\u00e4che des Gemeindegebiets f\u00fcr die Windkraftnutzung vorgesehen werden muss. Vielmehr ist eine Bewertung des Einzelfalls vorzunehmen, also auf die jeweiligen \u00f6rtlichen Gegebenheiten zu sehen.<\/p>\n<p>Diese Aussage des BVerwG kann deshalb letztlich nur dahingehend zu verstehen sein, dass eine sog. Verhinderungsplanung nicht stattfinden darf. Selbstverst\u00e4ndlich muss dem planerischen Abw\u00e4gungsgebot gen\u00fcge getan werden, d.h., dass insbesondere die gesetzgeberische Entscheidung der Windkraftprivilegierung hinreichend zu ber\u00fccksichtigen ist.<\/p>\n<p>Eine Ausweisung von Vorrangzonen kann und muss aber nicht erfolgen, wenn das Plangebiet so beschaffen ist, dass eine Ausweisung i.E. in jedem Bereich abw\u00e4gungsfehlerhaft w\u00e4re. Zwar muss, je mehr Gebiete ausgeschlossen werden, die Gewichtung der Windkraftprivilegierung im Abw\u00e4gungsprozess mehr und mehr dahingehend verschoben werden, dass eine Durchsetzung gegen\u00fcber anderen Belangen m\u00f6glich wird, da das planerische Abw\u00e4gungsgebot sich nicht nur auf den Einzelfall, sondern auf die Situation des gesamten Plangebiets bezieht. Sind die entgegenstehenden Belange aber auch bei einer solchen Verschiebung noch als gewichtiger zu bewerten, ist eine Ausweisung nicht m\u00f6glich. Dann hat nach der Rechtsprechung allerdings die Aufstellung eines Teilfl\u00e4chennutzungsplans mit den Wirkungen des \u00a7 35 III 3 BauGB insgesamt zu unterbleiben, weil eben nicht <b>&#8222;substantiell Raum geschaffen&#8220;<\/b> wird. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall, das lediglich ganz geringf\u00fcgige Fl\u00e4chen ausgewiesen werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Ist die Sachlage aber dergestalt, so k\u00f6nnte jeder etwaige Bauantrag in rechtskonformer Weise negativ beschieden werden. Denn \u201esubstantiell Raum schaffen\u201c bedeutet nicht, dass die Gemeinde gehalten w\u00e4re, ermessensfehlerhaft zu entscheiden. Dieses Kriterium gilt n\u00e4mlich nur f\u00fcr die Aufstellung der Teilfl\u00e4chennutzungspl\u00e4ne, nicht hingegen f\u00fcr Einzelfallentscheidungen.<\/p>\n<p><b>B. Abst\u00e4nde zur Bebauung<\/b><\/p>\n<p><b>I. Bedr\u00e4ngungswirkung<\/b><\/p>\n<p><b>1. Allgemeine Kriterien<\/b><\/p>\n<p>Optisch bedr\u00e4ngende Wirkung, 6 I Nr. 2 BImSchG i.V.m. dem R\u00fccksichtnahmegebot aus \u00a7 35 III 1 BauGB (vgl. dazu BVerwG vom 11.12.2006 NVwZ 2007, 336; vorgehend OVG NRW vom 9.8.2006 DVBl 2006, 1532; vgl. ferner OVG NRW vom 22.3.2007 BauR 2007, 1014; vom 19.6.2007 NuR 2008, 55\/60; vom 28.8.2008 ZUR 2009, 33, Rd.Nr. 172)<\/p>\n<p>In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass jedenfalls dann, wenn eine Windkraftanlage weniger als den doppelten Abstand ihrer H\u00f6he zu dem schutzbed\u00fcrftigen Ort der optischen Einwirkung hat, also etwa einem Wohnhaus, bzw. einem Wohngrundst\u00fcck, eine unzul\u00e4ssige, optisch bedr\u00e4ngende Wirkung der Windkraftanlage regelm\u00e4\u00dfig gegeben sein wird. Betr\u00e4gt der Abstand mehr als das Dreifache der H\u00f6he, soll dies eher nicht der Fall sein. Liegt der Abstand zwischen dem Zwei- und dem Dreifachen der H\u00f6he, wird keine Vermutung f\u00fcr den Regelfall aufgestellt, sondern allein anhand der besonderen Umst\u00e4nde des Einzelfalls entschieden. In allen Konstellationen wird eine Einzelfallbetrachtung angestellt, unter der Ber\u00fccksichtigung der besonderen Faktoren der konkreten Situation, etwa die<\/p>\n<p><i>Lage bestimmter R\u00e4umlichkeiten und deren Fenster sowie von Terrassen und \u00e4hnlichem zur Windkraftanlage, bestehende oder in zumutbarer Weise herstellbare Abschirmung des Wohngrundst\u00fccks zur Anlage, Hauptwindrichtung und damit h\u00e4ufigste Stellung des Rotors zu einem Wohnhaus, topographische Situation, Sichtschutz durch Waldgebiete oder Geb\u00e4ude, weitere Beeintr\u00e4chtigungen durch bereits vorhandene Windkraftanlagen sowie die planungsrechtliche Lage des Wohnhauses.<\/i> (VGH M\u00fcnchen, 22. Senat, Urteil vom 29.05.2009)<\/p>\n<p>Daraus folgt, dass im Regelfall mindestens die dreifache H\u00f6he der Anlage als Abstand einzuhalten ist. Sollen allerdings mehrere Anlagen aufgestellt werden, so ist der Verst\u00e4rkung der daraus folgenden Bedr\u00e4ngungswirkung durch Vergr\u00f6\u00dferung der Abst\u00e4nde Rechnung zu tragen. \u00dcberdies sind alle Umst\u00e4nde des Einzelfalls zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p><b>2. Plangebiet 121<\/b><\/p>\n<p>Es ist offenkundig, dass bei Beibehaltung des derzeitigen Planungsstandes eine damit erm\u00f6glichte Aufstellung von WKA massive optische Bedr\u00e4ngungseffekte f\u00fcr Mittelberg entfalten w\u00fcrden. Die potentielle Umstellung der Siedlung h\u00e4tte gravierende Folgen f\u00fcr die dortige Lebensqualit\u00e4t. Dies folgt sowohl aus dem geringen Abstand, als auch aus der potentiell m\u00f6glichen Anzahl an WKA.<\/p>\n<p>Es bestehen insoweit erhebliche Zweifel an der Zul\u00e4ssigkeit einer entsprechenden Planung und Bebauung. Zwar wird der Mindestabstand nach Ma\u00dfgabe der unter I. genannten Kriterien f\u00fcr eine Anlagenh\u00f6he bis 150 m gewahrt. Nicht ber\u00fccksichtigt wird jedoch der Kumulationseffekt. Die Beeintr\u00e4chtigungen werden auch weder durch die nat\u00fcrlichen Gegebenheiten ma\u00dfgeblich verringert, noch sind vertretbare Ma\u00dfnahmen ersichtlich, durch die Entsprechendes erreicht werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Der derzeitige Planungsstand ber\u00fccksichtigt auch nicht die erforderlichen Mindestabst\u00e4nde zu Moosbronn. Besondere Gegebenheiten, aus denen sich das Unterschreiten der Regelabst\u00e4nde rechtfertigen lie\u00dfe, sind nicht ersichtlich.<\/p>\n<p>Erweiterte Abst\u00e4nde sind m\u00f6glicherweise auch im Hinblick auf das Haus Bodelschwingh Mittelberger Hof geboten (s. <a href=\"http:\/\/www.bodelschwingh-karlsruhe.de\/mittelberger-hof\/linkes-menue-1\/ueber-uns.html\">http:\/\/www.bodelschwingh-karlsruhe.de\/mittelberger-hof\/linkes-menue-1\/ueber-uns.html<\/a>). Die Bewohner des \u201eMittelberger Hofes\u201c leiden an schwerwiegenden psychischen, gesundheitlichen und sozialen Problemen. Durch die Besch\u00e4ftigung mit Landwirtschaft und Tieren lernen sie, den Arbeitsalltag zu bew\u00e4ltigen und werden auf eine Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft vorbereitet. Wir bitten deshalb mindestens die f\u00fcr Kurgebiete, Krankenh\u00e4user und Pflegeanstalten rechtlichen Restriktionen (Einzelanlagen 750m\/3Anlagen 1100m) anzuwenden.<\/p>\n<p><b>3. Plangebiet 122<\/b><\/p>\n<p>Bei einer m\u00f6glichen H\u00f6he der zu errichtenden Anlagen von bis zu 200 m, liegt die ma\u00dfgebliche Grenze f\u00fcr die Regelvermutung bei einem Abstand von 750 m. Auch wenn dieser Abstand eingehalten wird, kann die Vermutung aber widerlegt werden.<\/p>\n<p>Nach den oben genannten Kriterien ist zu betonen, dass weder in zumutbarer Weise eine Abschirmung der betroffenen Grundst\u00fccke gegen die optischen Einfl\u00fcsse m\u00f6glich, noch sonst eine Abschirmung vorhanden ist, etwa durch B\u00e4ume oder aufgrund der topographischen Lage. Vielmehr st\u00fcnden die Anlagen den Geb\u00e4uden jedenfalls der ersten Baureihe \u201efrontal\u201c gegen\u00fcber. Dies erscheint dann insgesamt als unzumutbarer Einfluss, zumal es sich bei der ersten Baureihe um ein reines Wohngebiet handelt. Eine weitere Besonderheit des Falls ist, dass es sich bei Anlagen mit einer H\u00f6he von 200 m um besonders massive Bauwerke handelt. Eine solche H\u00f6he erreichen nur wenige Geb\u00e4ude in Deutschland und diese stehen inmitten anderer Hochh\u00e4user in Gro\u00dfst\u00e4dten. Gegen\u00fcber einem kleinen Ort wie Freiolsheim mit einigen hundert Einwohnern, der bisher in eine rein naturgepr\u00e4gte landschaftliche Umgebung eingebettet ist, entfaltet ein solches Bauwerk &#8211; und erstrecht eine ganze Reihe davon- einen besonders massiven Kontrasteffekt.<\/p>\n<p>In jedem Fall ist auch zu ber\u00fccksichtigen, dass eine ganze Kette von Windkraftanlagen (Windpark) den optisch bedr\u00e4ngenden Eindruck gegen\u00fcber einer einzelnen Anlage verst\u00e4rkt, sodass hier sinnvollerweise f\u00fcr den Abstand zur Wohnbebauung nicht dasselbe gelten kann, wie bei einer einzelnen Anlage.<\/p>\n<p>Eine recht klare Sachlage ergibt sich auch im Hinblick darauf, dass gegen\u00fcber der Rehaklinik Freiolsheim (s. <a href=\"http:\/\/www.rehaklinik-freiolsheim.de\/\">http:\/\/www.rehaklinik-freiolsheim.de\/<\/a>) erweiterte Abst\u00e4nde nicht eingehalten werden. Topographische oder sonstige Gegebenheiten, die dies rechtfertigen w\u00fcrden, sind nicht ersichtlich. Auch hier verweisen wir auf die Mindestabst\u00e4nde f\u00fcr Kliniken, Krankenh\u00e4user und Pflegeanstalten, die im HHP-Gutachten keine Ber\u00fccksichtigung finden.<\/p>\n<p><b>C. Fazit<\/b><\/p>\n<p><b>Auch aufgrund der eigenen Expertise der Stadt Gaggenau (HHP) kristallisiert sich immer mehr heraus, dass gro\u00dfe WKA auf dem Gemeindegebiet schlicht nicht rechtskonform realisierbar sind.<\/b><\/p>\n<p>Davon ist schon nach der aktuellen Rechtslage auszugehen, obwohl diese noch gar nicht voll ber\u00fccksichtigt, was zweifelsohne in Zukunft noch mehr in den Fokus r\u00fccken wird:<\/p>\n<p>Massive Gesundheitssch\u00e4digungen durch Emissionen, die mit den bisherigen rechtlichen Ma\u00dfst\u00e4ben noch nicht in dem erforderlichen Ma\u00dfe in die Entscheidungen Eingang finden, aber l\u00e4ngst als medizinische Gewissheiten erkannt sind.<\/p>\n<p>Deshalb bleiben wir bei unserer Grundforderung, dass auf Gaggenauer Gemarkung medizinisch gebotene Sicherheitsabst\u00e4nde von WKA das zehnfache der WKA-Gesamth\u00f6he oder mindestens 2000 m zur n\u00e4chsten Besiedlung eingehalten werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Ausdr\u00fccklich wollen wir uns aber auch f\u00fcr die gute konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihrer Verwaltung und den Volksvertretern der Stadt Gaggenau bedanken.<\/p>\n<p>Verbunden mit der gro\u00dfen Hoffnung, dass wir gemeinsam f\u00fcr unsere geliebte Heimat, f\u00fcr die Menschen unserer Stadt und nat\u00fcrlich vor allem f\u00fcr die j\u00fcngere Generation die gro\u00dfe Herausforderung Energiewende sinnvoll mit Ma\u00df und Ziel und ohne politischen Aktionismus schaffen verbleiben wir<\/p>\n<p>mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Ihr<\/p>\n<h2><span style=\"color: #008080;\">Runder Tisch Windkraft-<\/span><span style=\"color: #ff6309; font-size: 30px; font-style: italic;\">Frei<\/span><span style=\"color: #008080;\">-olsheim<\/span><\/h2>\n<p>i.A.<\/p>\n<p>Michael Gi\u00dfler, Vogesenstr.10, 76571 Gaggenau<\/p>\n<p><b>Tel.: <\/b>07204\/603 <b>E-Mail: <\/b>michaelpetragissler@t-online.de<\/p>\n<p><b>Anlage: aktueller Teilfl\u00e4chennutzungsplan Wind der Stadt Gaggenau:<\/b><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/TFNP_Freiolsheim.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-663\" alt=\"TFNP_Freiolsheim\" src=\"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/TFNP_Freiolsheim.jpg\" width=\"646\" height=\"550\" srcset=\"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/TFNP_Freiolsheim.jpg 969w, http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/TFNP_Freiolsheim-300x255.jpg 300w, http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/TFNP_Freiolsheim-328x280.jpg 328w\" sizes=\"(max-width: 646px) 100vw, 646px\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Runder Tisch Windkraft-Frei-olsheim Stadt Gaggenau Herrn Oberb\u00fcrgermeister Christof Florus Herrn Christian Frey Postfach 1520 76555 Gaggenau Freiolsheim, den 12.September 2013 Fristgerechte Stellungnahme Runder Tisch Windkraft-Frei-olsheim zur\u00a0 2.Fr\u00fchzeitigen Beteiligung der B\u00fcrger zum Teilfl\u00e4chennutzungsplan Wind der Stadt Gaggenau Sehr geehrter Herr Oberb\u00fcrgermeister &hellip; <a href=\"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/?p=678\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11,5,6,7],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/678"}],"collection":[{"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=678"}],"version-history":[{"count":11,"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/678\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":690,"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/678\/revisions\/690"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=678"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=678"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/rtw-freiolsheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=678"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}