Tieffrequenz- und Infraschall sind gesundheitsschädlich!

Dr. med. Bernhard Voigt, Facharzt für Arbeitsmedizin
Runder Tisch Windkraft-Frei-olsheim

Mit der Windenergienutzung wird eine Technologie gefördert, die für Energieversorgung, Ressourcenschonung und Klimaschutz völlig bedeutungslos ist. Die öffentlichen Fördermittel könnten wesentlich wirksamer zur Effizienzsteigerung der Kraftwerke, zum rationellen Energieverbrauch und zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung im Energiebereich eingesetzt werden.( Aus dem „Darmstätter Manifest“ von 2005, der Professoren L.Hoischen, J.Weigl, O.Wolfrum).

Windkraftanlagen (WKA) sind Energiewandler, von denen der größere Teil der Windkraft in Rotationsenergie, und ein bedeutender Teil in Schall, mit einem hohen Infraschallanteil, umgewandelt wird. Die Lärmkomponente entsteht überwiegend an den Rotorblättern. Durch die Größe und Elastizität der Blätter, die langsame Drehzahl und die Eigenfrequenz der Rotorblätter von ca. 1 – 20 Hz werden bedeutende Mengen von Tieffrequenz- und Infraschall emittiert, wobei die Regel gilt, je größer die Blätter umso höher der Infraschallanteil. Die größten Schallleistungen werden bei 1-2 Hz erzielt. Je windschwächer ein Gebiet , wie Süddeutschland, um so größere WKA werden aus Gründen der Energieeffizienz,  erstellt.  Die Rotorblätter der WKA gehören gegenwärtig zu den effektivsten Infraschallerzeugern, die es in der Industrie gibt.

Hörbarer Schall beginnt bei > 100 Hz, tieffrequenter Schall bewegt sich von 20 – 100 Hz, es findet ein Übergang von Hören zu Spüren statt, Schall unterhalb 20 Hz wird als Infraschall (IS) bezeichnet und nur als Körpervibration wahrgenommen.

Zu den besonderen Eigenschaften von Infraschall gehört es, dass er unhörbar ist, durch seine Langwelligkeit sehr weit reicht, sich durch Fenster, Türen und Mauern nicht oder nur sehr wenig dämmen lässt. Durch Reflektion entstehen in Innenräumen stehende Infraschallwellen, die als besonders störend empfunden werden.

IS wirkt schädigend über das Innenohr, das Gleichgewichtsorgan und direkt durch Resonanzen auf das Gehirn und andere Körperorgane. Gesundheitliche Beschwerden und chronische Erkrankungen entstehen durch die Summation unterschwelliger Schall – Reize.

Durch wissenschaftliche Untersuchungen ( Pedersen) konnte gezeigt werden, dass der Lärm von WKA bereits ab ca. 35 dB(A) zunehmend mit steigender Lautheit als störend empfunden wird, und damit deutlich störender ist als der Lärm von Flugzeugen, Straßenverkehr und von Eisenbahnen, die erst ab 60 – 65 dB(A), im gleichen Umfang, als störend eingestuft werden.

Es wird von den Genehmigungsbehörden in Übernahme zu der von den  Landesgesundheitsämtern und den Landesuntersuchungsanstalten der Bundesländer vertretenen Auffassung behauptet, dass unhörbarer IS keinen Einfluß auf den Menschen haben soll.

Diese Ansicht, dass ILFN (englisch für Tieffrequenz- und Infraschall) erst oberhalb der Wahrnehmungsschwelle  schädlich sei, ist überholt und kann eindeutig widerlegt werden. Hierzu gibt es eine ganze Reihe internationaler wissenschaftlicher Studien.

So konnten Professor Salt, St.Louis, USA ( 2012 ), u.a. zeigen, dass Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle ( diese beträgt bei 10 Hz ca. 100 dB(A), bei 1Hz ca. 130 dB(A),) bereits ab 60 dB(A) in den äußeren Haarzellen des Innenohrs Nervenimpulse auslöst, die in das Gehirn, das Stammhirn als Regulationszentrum der inneren Organe, und in den Körper eingeleitet werden. Die Summation dieser Nervenimpulse ist geeignet, an verschiedenen Körperorganen Gesundheitsbeschwerden auszulösen oder bestehende Leiden zu verschlimmern. Die Einwirkung von ILFN löst nachweislich am Gleichgewichtsorgan Schwindeligkeit und Übelkeit aus, analog der Seekrankheit (sog. Kinetose).

Infraschall kann Körperorgane, wie das Gehirn, das Herz u. a., im Bereich der Eigenresonanz in Schwingung versetzen. Dadurch wird z.B. dem im Bereich von 5-30 Hz  arbeitenden Gehirn eine  Fremdfrequenz übergeprägt, was zur Störung der Arbeitsweise des Gehirns führt. Spontan treten Symptome auf wie Kopfschmerzen, Benommenheit, Konzentrationsmangel u.a. Auf die Resonanzfähigkeit der Körperorgane und andere Gesundheitsphänomeme wies bereits eine  zu dieser Thematik eingesetzte Kommision beim Robert-Koch-Institut, Berlin (Bundesinstitut für Gesundheitsschutz) im Jahr 2007 hin. Sie maß den Einwirkungen von ILFN eine beträchtliche gesundheitliche Relavanz zu  und verlangte wissenschaftliche  Untersuchungen, die bislang im deutschen Raum unterblieben.

Durch die in Deutschland immer noch übliche Lärmmessung von Infraschall mit dem A-Filter wird der Spektralbereich unterhalb von 12 Hz nicht erfasst und somit wird vorgetäuscht, als sei da kein Schalldruck vorhanden. Messungen ohne den A-Filter zeigen, dass es unterhalb von 12 Hz einen Spektralbereich gibt, der durch die bisherigen Messungen ignoriert wird und in der TA Lärm demzufolge nicht erfasst ist.

Professor Salt zieht aus seinen Untersuchungen folgende Schlussfolgerungen:

  • Das Innenohr ist empfindlich für Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.
  • Das Konzept „Was man nicht hören kann, schadet auch nicht.“ ist ungültig.
  • A-gewichtete Schallmessungen von WKA sind nicht repräsentativ für die Frage, ob dieser Lärm das Gehör beeinflussen kann.

Daran anknüpfend lässt sich Folgendes feststellen:

  • Behauptungen wie: „Es gibt keine nennenswerten Gesundheitsschäden durch Infraschall der WKA.“ sind beim derzeitigen Stand der Wissenschaften unzweifelhaft falsch.
  • Bis heute gibt es keine publizierten Studien, die zeigen, dass die langfristige Belastung mit Infraschall unschädlich für Menschen ist.
  • Im Gegenteil gibt es zahlreiche Berichte, die zeigen, dass Menschen, die in der Nähe von WKA wohnen, krank wurden.

International werden die durch ILFN erzeugten Symptome als Wind-Turbinen-Syndrom oder als Vibroakustische Krankheit, zusammengefasst, hierzu gehören:

  • Schlafstörungen
  • Herz- und Kreislaufprobleme, Herzrasen, Bluthochdruck
  • Kopfschmerzen, Benommenheit,Konzentrations-und Gedächnisstörungen
  • Unruhe, Nervosität, Reizbarkeit
  • Schwindligkeit, Übelkeit , Tinnitus
  • Rasche Ermüdung, verminderte Leistungsfähigkeit
  • Depressionen
  • Angstzustände

Es ist zwar noch nicht wissenschaftlich untersucht, aber naheliegend, dass ILFN auf Kinder, Schwangere und ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen eine verstärkte Wirkung ausübt.

Gegenwärtig gibt es nur eine Möglichkeit, um die Gesundheitsschädigungen durch WKA zu begrenzen, und die besteht darin, dass der Mindestabstand zwischen den Windkraftanlagen und der Wohnbebauung vergrößert wird.

Bei einer Durchsicht der internationalen Literatur zeigt es sich, dass für die ILFN Komponente der WKA durch Wissenschaftler verschiedener Länder Mindestabstände zwischen 3,5 bis 10 km angegeben werden. Diese große Differenz ergibt sich daraus, dass einerseits mit zunehmender Anzahl der WKA die Abstände größer werden müssen und andererseits in verschiedenen Ländern unterschiedliche nächtliche Schallobergrenzen einzuhalten sind, in Dänemark sind z. B. nächtlich 30 dB(A) nicht zu überschreiten.

Nach meiner Einschätzung ( die Schallminderung mit der Entfernung ist berechenbar) ist für einen Windpark mit 6 WKA mit einer Nabenhöhe von 150 m ein Mindestabstand von 7 km einzuhalten, wenn ein nächtlicher oberer Lärmpegel von 35 dB(A) sicher nicht überschritten werden soll.

In England wird als Richtwert für WKA von einer Nabenhöhe mit 150 m ein Mindestabstand von 3 km als Gesetzentwurf im Oberhaus diskutiert, es entzieht sich meiner Kenntnis, ob dieses Gesetz schon in Kraft getreten  ist.

Die zurzeit in Deutschland geltenden Mindestabstände von 750 m bis 1 km und für Außengehöfte von nur 400 m sind eindeutig zu gering, um die Anwohner vor Gesundheitsschäden zu bewahren.

Der wissenschaftliche Kenntnisstand lässt zusammenfassend folgenden Schluss zu:
Ein Schutz der Gesundheit vor den Lärmemission von WKA und speziell vor ILFN lässt sich nur durch einen ausreichenden Mindestabstand zur Bebauung erreichen. Dieser Mindestabstand sollte für eine WKA von 150 m und höher mindestens 3 km betragen und ist für jede weitere WKA  zu vergrößern.

Freiolsheim, 24.04.2013

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